Es war spannend und frustrierend zugleich. Während ein Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfer KPMG aussagte und dabei betont neutral blieb, zogen sich die Zeugen von EY auf ihre Schweigepflicht, also auf das Zeugnisverweigerungsrecht zurück. Ob dies ihr gutes Recht ist, muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Mehreren Zeugen ist ein Ordnungsgeld vergeben worden.
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